Hannover-Boss gibt nach: Kind lässt 50+1-Antrag ruhen

Hannover-Boss Martin Kind

Hannover-Boss Martin Kind

Foto: picture alliance/dpa
Von: PETER ROSSBERG und MARC SCHMIDT

Das Schiedsgerichtsverfahren wegen der Ausnahmegenehmigung für Martin Kind (75) zur Übernahme von Hannover 96 steht unmittelbar vor dem Aus. Wie BILD erfuhr, hat Martin Kind selbst einen Antrag gestellt, um das Verfahren ruhend zu stellen. Auch der Verein hat das Schiedsgericht informiert, dass der Antrag ruhen soll.

Nach der Ablehnung des Übernahme-Antrags durch die DFL im vergangenen Jahr hatte sich Kind an das Schiedsgericht gewandt. Seit über sechs Monaten wird dort unter dem Vorsitz des Ex-Verfassungsrichters Udo Steiner verhandelt. Es gab mündliche Verhandlungen und diverse Anträge der Verfahrensbeteiligten.

Doch in den letzten sechs bis acht Wochen passierte in dem Verfahren fast nichts. Das Schiedsgericht wollte die Entwicklung bei der Mitgliederversammlung bei Hannover 96 am 23. März abwarten. Da es zu einem deutlichen Sieg der Opposition kam, war die Situation unklarer denn je.

Nach BILD-Informationen haben die neu gewählten Gremien Kind nun aufgefordert, das Verfahren vor dem Schiedsgericht ruhend zu stellen. Als Vereinsvertreter, in dessen Namen der Rechtsstreit u.a. ausgefochten wird, tragen sie diesen nicht mit. Das könnte auch der Hintergrund für die Absage von Martin Kind für das „Aktuelle Sportstudio“ vor zehn Tagen gewesen sein.

Nach BILD-Recherchen sollen die Gespräche zwischen Kind und dem neugewählten Vorstand kurz vor der Sendung stattgefunden haben. Am Freitag hatte Kinds Anwalt, Christoph Schickhardt, das Schiedsgericht darüber informiert, dass Kind seinen Antrag ruhend stellt. Am Dienstag tat dies die Vereinsspitze ebenfalls. Damit haben dies alle drei Kläger getan. Der Schiedsgerichts-Vorsitzende Udo Steiner zu BILD: „Es fehlt noch die Zustimmung des Ligaverbandes als Beklagter. Auch muss das Schiedsgericht noch beraten. Aber es sieht danach aus, dass das Verfahren zunächst ruhen wird.“

Nach BILD-Infos müssen nur noch der Ligaverband als Beklagter zustimmen. Die Zustimmung des Ligaverbandes gilt nach BILD-Recherchen als Formalie.

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Damit steht das Verfahren vor dem Aus. Für die 50+1-Befürworter und Kind-Gegner ein weiterer wichtiger Sieg. Denn ohne Entscheidung des Schiedsgerichtes kann Kind nicht den zivilen Rechtsweg beschreiten.

Bleibt ihm nur noch die Hoffnung auf das Bundeskartellamt…

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